Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen

Die WADES AG ist ein professionelles Glas-Sanierungs-Technik Unternehmen. Scheiben- und Oberflächeninstandstellung bedeutet die Beseitigung von Schäden, wie Kratzern, Verätzungen, Verkalkungen etc. auf Glasoberflächen.

2. Arbeitsweise

2.1. Polier-/Schleifservice
Schäden an Scheiben werden durch einen chemisch-physikalischen Prozess bearbeitet, wobei Glasmoleküle in Bewegung versetzt werden. Bei tieferen Verkratzungen wird vorbeugend trocken geschliffen. Es wird nur die technisch notwendige Materialdicke abgetragen.
Der Auftraggeber muss vor Aufnahme der Arbeiten empfindliche Materialien, wie Verputze, spezielle Böden etc., welche feuchtigkeits- und verschmutzungsempfindlich sind, deklarieren. Sie werden entsprechend geschützt.

2.2. Schleifservice
Es können nur Schäden behoben werden, bei denen eine Restglasdicke belassen werden kann, welche die notwendigen Eigenschaften des Glases nicht beeinträchtigt.

2.3. Sichtbarkeit bei tiefen Kratzern
Schleifarbeiten an Scheiben führen zu Veränderungen in der Glasoberfläche. Je nach Sichtwinkel und Lichteinstrahlung kann die bearbeitete Stelle als solche erkannt werden. In der Regel ist aber die Verzerrung im Glas für den Normalbetrachter nicht sichtbar oder störend und entspricht den Beurteilungskriterien der Glas-Norm 01 für nicht gestörte Durchsicht.

2.4. Diverses
Die WADES AG behält sich vor, Arbeiten nicht anzunehmen und auszuführen, wenn diese fachlich oder technisch nicht realisierbar sind.

Für alle Arbeiten kommt SIA 118 zum Tragen.

3. Vertraulichkeit von Kundendaten

Alle Mitarbeiter der WADES AG sind an das Betriebsgeheimnis gebunden und dürfen bezüglich Arbeitsweise, Anwendungen und im Zusammenhang mit Kundenarbeiten erfahrene Daten von Kunden keine Auskünfte geben.

4. Leistungsangebot der WADES AG

4.1. Offerten-Stellung
Die Offerten-Stellung ist in der Regel kostenfrei. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Kopie der Offerte gilt als Auftrag. Mit dem unterzeichneten Auftrag dokumentiert der Auftraggeber gleichzeitig, dass er den Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Offerte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst gelesen und akzeptiert hat.

Kostenpflichtig sind Offerten für Gutachten, Gerichte, Versicherungen etc.
Ebenfalls kostenpflichtig sind Offerten, welche ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

4.2. Ausführung der Arbeiten
Alle Arbeiten werden durch Mitarbeiter ausgeführt, die durch die WADES AG ausgebildet und zertifiziert wurden. Nur mit dieser Ausbildung dürfen sie sich „Glassanierungstechniker der Firma WADES AG“ nennen.

4.3. Verrechnung
Bei Aufträgen ab 3‘000 Fr. können Abschlagszahlungen gem. SIA 118 verlangt werden. Die restlichen Zahlungen erfolgen nach Projektfortschritt. Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten. Die Zahlungsfrist für die Abschlusszahlung beträgt 10 Tage netto.

In der Regel sind die offerierten Kosten durch die WADES AG garantiert. Entstehen während der Instand-Stellung Mehrkosten, die nicht voraussehbar sind, übernimmt der Kunde die Mehrkosten. Er ist sofort über den Grund und den Umfang dieser Mehraufwendungen zu informieren.

4.4. Beendigung der Arbeiten
Nach Beendigung der Arbeiten werden die ausgeführten Arbeiten (gem. Offerte oder Regie) verrechnet. Der Auftraggeber kann auf Wunsch die vom Techniker ausgefüllten Arbeitsapporte verlangen.

Der Glassanierungstechniker hat die Kompetenz, die Arbeit einzustellen, wenn er feststellt, dass ein Glasbruch wahrscheinlich oder kein befriedigendes Resultat der Sanierung möglich ist.

4.5. Haftung von der WADES AG
Die WADES AG haftet für eine fachgerechte Arbeitsausführung. Entspricht die sanierte Stelle nach der Ausführung der Arbeiten nicht der Glas Norm 01 oder geht die zu sanierende Scheibe zu Bruch, werden keine Aufwendungen für die an dieser Scheibe geleisteten Arbeiten berechnet.

Bei beschädigten Scheiben, welche die WADES AG instand stellt, können Spannungen oder Schwachstellen vorhanden sein, die Scheibe kann zu Bruch gehen und muss ersetzt werden. In diesem Falle ist als Alternative zur Instand-Stellung durch die WADES AG nur ein Ersatz der Scheibe möglich.

Der Ersatz einer von der WADES AG bearbeiteten Scheibe, die während den Arbeiten zu Bruch geht und auch eventuell dadurch entstehende Folgekosten trägt der Kunde. Solche Fälle treten äusserst selten ein und sind auf eine bereits vorhandene Verletzung oder Schwächung der Scheibe zurückzuführen.

5. Preise

Die Preise entsprechen den offerierten Beträgen (siehe auch Ziff. 4.3). Regiearbeiten, Fahrt- und andere Kosten, welche nicht die direkten Arbeiten an der Scheibe umfassen, werden separat verrechnet. Sie sind in der Offerte aufgeführt.

Steighilfen, wie Krane, Lifte, Gerüste, Abdeckungen etc. sind bauseitig zu stellen oder werden separat offeriert.

Sämtliche offerierten Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

6. Pflichten von der WADES AG

Die WADES AG garantiert für eine qualitativ hochstehende Ausführung der Arbeit.
Beachten Sie dazu auch Ziff. 2 ff.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung resp. Auftragsbestätigung anerkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen. Sie sind auf den entsprechenden Unterlagen ausdrücklich als Beilage erwähnt.

7.2. Geltendes Recht/Gerichtsstand
Die Dienstleistungen der WADES AG unterstehen Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen ist der Sitz der WADES AG.

Oberbüren, April 2016